Beitragsordnung

Beitragsordnung

Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie wird mit Unterschrift der Beitrittserklärung anerkannt.

Es gelten folgende jährliche Beitragssätze pro Kalenderjahr:

Weiterhin ist pro Mitgliedschaft eine Aufnahmegebühr in Verbindung mit dem ersten Beitrag zu entrichten. Dies gilt nicht bei Wechsel einer bestehenden Mitgliedschaft (z.B. Auszubildenden-Mitgliedschaft in Einzelmitgliedschaft).

Alle Mitgliedern werden automatisch im Verband HSVRM und somit dem dhv sowie dem vdh gemeldet. Dadurch werden jährlich zusätzlich pro Mitglied (Erwachsene 8,00 €, Kinder u. Jugendliche 2,70 €) berechnet. Dieser Betrag wird mit dem Jahresbeitrag fällig. Der Verein behält sich vor, diesen Beitrag bei Erhöhung der Abgabe durch den Verband, anzupassen.

Die Beiträge sind zu Beginn eines Kalenderjahres fällig. Sie werden im Lastschriften-einzugsverfahren erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht ausgenommen. Bei Schülern, Studenten und Auszubildenden ist ein geeigneter Nachweis vorzulegen (z.B. Schüler-/Studentenausweis). Das Mitglied ist verpflichtet dem Verein mitzuteilen, wenn es kein Schüler, Student bzw. Auszubildender mehr ist. Möchte das Mitglied die Mitgliedschaft aufrecht erhalten, wird sie in eine Einzelmitgliedschaft geändert. Der Beitrag wird im Folgejahr angepasst. Bei Abschluss einer Schüler-, Studenten- oder Auszubildenden-Mitgliedschaft ist das Mitglied verpflichtet, mindestens 75% des Trainings selbst wahrzunehmen.

Falls die Zahlung des Beitrages nicht erfolgt, gilt folgender Mahnprozess:

  1. Mahnstufe: Ausstehender Beitrag einschließlich Portokosten und evtl. Rücklastschriftgebühren
  2. Mahnstufe: Wie Mahnstufe 1, zusätzlich 5,00 €
  3. und jede weitere Mahnstufe: Wie Mahnstufe 1, zusätzlich 10,00 €

Die jeweilige Mahnung erfolgt im Turnus von einem Monat. Das Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden (vgl. Satzung § 6 Abs. 2).

 

Arbeitseinsätze
Die Mitgliedschaft im Verein “Hundefreunde Freigericht e.V.” verpflichtet

mit mindestens 15 Arbeitsstunden als Einzelperson, sowie 25 Arbeitsstunden als Familie im Jahr. Es besteht die Möglichkeit, sich von den zu leistenden Arbeitsstunden freizukaufen. Wird der Freikauf nicht in Anspruch genommen, ist für jede nicht geleistete Arbeitsstunde 10,00 € nachträglich mit dem Einzug des Jahresbeitrag zu entrichten. Minderjährige sind von dieser Regelung ausgenommen. Jugendliche sind dennoch herzlich willkommen.

 

Hundefreunde Freigericht e.V.                          Beitragsordnung                                       Stand 04.05..2011

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