Beitragsordnung

Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie wird mit Unterschrift der Beitrittserklärung anerkannt. Stand/gültig ab: 01.01.2024

 

Beitragssätze

Es gelten folgende jährliche Beitragssätze pro Kalenderjahr:

  • Familienmitgliedschaft: 83,00
    – beinhaltet max. 2 Erwachsene und 3 eigene Kinder

  • Einzelmitgliedschaft Erwachsene: 67,00

  • Einzelmitgliedschaft Schüler/Auszubildende/Studenten*: 30,00 €

  • Passivmitgliedschaft: 20,00 €
    – Rechte und Pflichten im Sinne dieser Ordnung entfallen –

  • Ehrenmitgliedschaft: 0,00 €
    – Rechte und Pflichten im Sinne dieser Ordnung entfallen –

  • Probemitgliedschaften
    – Rechte und Pflichten im Sinne dieser Ordnung entfallen –
    • Erwachsene       3 / 6 Monate       95,00   /   190,00
    • Kinder                  3 / 6 Monate       50 €   /   100 €

* Das Mitglied ist verpflichtet dem Verein mitzuteilen, wenn es kein Schüler, Student bzw. Auszubildender mehr ist. Es erfolgt sodann eine Umwandlung in eine Einzelmitgliedschaft und der Beitrag wird im Folgejahr angepasst.

Trainer haben die Möglichkeit, geleistete Trainerstunden mit Arbeitsstunden verrechnen zu lassen. Hierbei entsprechen zwei Trainerstunden einer Arbeitsstunde. Die Verrechnung erfolgt im Rahmen der Trainerabrechnung. Diese Regelung gilt mit Wirkung zum 01.01.2022.

 

Aufnahmegebühr

Bei dauerhafter Aufnahme in den Verein ist eine Aufnahmegebühr zu entrichten. Sie beträgt für

  • Familien- und Einzelmitgliedschaft: 25,00 €
  • Schüler, Auszubildende und Studenten: 15,00 €

Bei Probemitgliedschaften fällt keine Aufnahmegebühr an. Beim Wechsel von einer Mitgliedschaft in eine andere (bspw. Einzel- in Familienmitgliedschaft oder Passivmitgliedschaft) fällt keine erneute Aufnahmegebühr an.

 

Verbandsbeiträge

Alle Mitglieder werden automatisch im Verband HSVRM und somit dem dhv sowie dem vdh gemeldet. Dadurch werden jährlich zusätzlich pro Mitglied 8,00 € (Erwachsene) bzw. 2,70 € (Kinder u. Jugendliche) berechnet. Dieser Betrag wird mit dem Jahresbeitrag fällig. Der Verein behält sich vor, diesen Beitrag bei Erhöhung der Abgabe durch den Verband anzupassen.

 

SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

Die Beiträge sind zu Beginn eines Kalenderjahres fällig und werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren unter Angabe einer Mitgliedsreferenz und der Vereins-Gläubiger-Identifikationsnummer DE36ZZZ00000819262 erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht ausgenommen. Bei Schülern, Studenten und Auszubildenden ist auf Verlangen ein geeigneter Nachweis vorzulegen (z.B. Schüler-/Studentenausweis).

 

Mahngebühren

Falls die Zahlung des Beitrages nicht erfolgt, gilt folgender Mahnprozess:

  • Mahnstufe 1: ausstehender Betrag einschließlich Portokosten und evtl. Rücklastschriftgebühren
  • Mahnstufe 2: wie Mahnstufe 1, zusätzlich 5,00 €
  • jede weitere Mahnstufe: wie Mahnstufe 1, zusätzlich 10,00 €

Die jeweilige Mahnung erfolgt im Turnus von einem Monat. Bei Zahlungsrückständen kann das Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden (vgl. Satzung § 6 Abs. 2).

 

Arbeitseinsätze

Einzel- und Familienmitgliedschaft im Verein “Hundefreunde Freigericht e.V.” verpflichten

  • zur Teilnahme an den Mitgliederversammlungen
  • zur Teilnahme an Arbeitseinsätzen
  • zum Mitwirken an Veranstaltungen

 

Arbeitsstunden & Freikauf

Um den Vereinsbetrieb sicherzustellen, sind von den Einzel- und Familienmitgliedern im Lauf eines Jahres Arbeitsstunden zu erbringen, die nicht auf das Folgejahr übertragbar sind. Jedes Jahr ist folgende Anzahl Arbeitsstunden zu leisten:

  • Familienmitgliedschaft:                25 Stunden        (Freikauf: 240,00 €)
  • Einzelmitgliedschaft:                     15 Stunden        (Freikauf: 150,00 €)
  • Schüler/Azubis/Studenten:
    • bis inkl. 13 Jahre                   befreit
    • 14 – inkl. 17 Jahre                 8 Stunden       (Freikauf:   40 €)
    • ab 18 Jahre                           15 Stunden        (Freikauf:   75 €)

Bei Neumitgliedschaften, die unterjährig beginnen, wird die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden anteilig gerechnet.

In Ausnahmefällen ist zum Jahresanfang ein Freikauf von den zu leistenden Arbeitsstunden möglich. Der Freikauf muss zum Stichtag 15.2. beantragt werden. Bei Mitgliedern, die im Laufe eines Jahres eintreten, muss die Entscheidung innerhalb von vier Wochen nach Eintritt getroffen werden. Wird der Freikauf nicht in Anspruch genommen, werden für jede nicht geleistete Arbeitsstunde nachträglich zum Jahresende (Stichtag: 31.12.) 12,00 € in Rechnung gestellt und mit dem Mitgliedsbeitrag des Folgejahres abgebucht. Für Schüler/Auszubildende/Studenten gilt ein reduzierter Satz i.H.v 5 € je nicht geleisteter Arbeitsstunde.

Auch bei Mitgliedern, deren Mitgliedschaft zum 31.12. eines Jahres endet, wird der fällige Betrag im Folgejahr eingezogen.

Diese Beitragsordnung ersetzt die bisher gültige Beitragsordnung vom 25.03.2022.

Hundefreunde Freigericht e.V.   –  31.12.2023