Um einen geregelten Übungsbetrieb zu ermöglichen, bitten wir um Beachtung folgender Punkte:
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Alle Hundesportler und Kursteilnehmer haben auf dem Platz bzw. während der Trainingsstunde den Anweisungen der Ausbilder/Trainer Folge zu leisten.
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Alle Hunde auf dem Vereinsgelände, die nicht am Übungsbetrieb teilnehmen, sind aus Sicherheitsgründen anzuleinen.
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Jeder Hundesportler wird um schonenden Umgang mit den Sportgeräten und der Platzeinrichtung gebeten.
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Für Sach- und/oder Personenschäden, die durch Hundeführer oder deren Hunde gegenüber Dritten verursacht werden, ist im vollen Umfang der Hundehalter verantwortlich.
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Der Verein kann nicht für eventuelle Forderungen Dritter haftbar gemacht werden.
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Alle Sportfreunde/Hundeführer haben auf dem Vereinsgelände auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
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Das Betreten der Nachbargrundstücke ist untersagt, da diese als Koppel für Schafe oder Pferde genutzt werden und wir um einen guten Kontakt zu unseren Nachbarn stets bemüht sind.
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Vor Übungsstunden sollen alle Hunde ihr Geschäft erledigt haben. Sollte es trotzdem zu Verunreinigungen durch den Hund kommen, ist die Hinterlassenschaft sofort zu entfernen und mit Wasser zu übergießen. Außerdem wird für den Fall der Hinterlassenschaft auf dem Platz eine Spende von 1,00 Euro fällig.
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Läufige Hündinnen müssen vom Vereinsgelände fern gehalten werden.
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Hunde, die das Vereinsgelände betreten, müssen versichert, frei von ansteckenden Krankheiten und geimpft sein.
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Das Rauchen im Vereinsheim und auf den Übungsplätzen ist nicht gestattet.
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Die Benutzung des Vereinsgeländes und/oder Vereinsheims, sowie der vereinseigenen Trainingsgeräte (wie z.B. Flyball-, Agility-, Welpen und DiscDogginggeräte) außerhalb der regulären Trainingszeiten und die Benutzung aller Vereinseigentümer (wie bspw. Rasenmäher, Zelt, Grill etc.) ist nur nach Rücksprache und Genehmigung durch den geschäftsführenden Vorstand gestattet.
Hundefreunde Freigericht e.V. Platzordnung Stand 02.05.2022